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AUSLÄNDER-REGISTER  

Wie allgemein bekannt ist, gibt es die „Tarjeta de Residencia“, die kleine Residentenkarte (blau) im Scheckkartenformat mit Passbild schon seit einiger Zeit nicht mehr für Bürger der EU. Sehr unbeliebt war/ist als Nochfolger das grüne N.I.E.-Blatt („Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“) im DINA4 Format, das man für den Behördenalltag ab und zu mal braucht.

Nun werden seit einiger Zeit für EU-Bürger auch plastifizierte Karten im Format 86 x 54 mm herausgegeben, die jedoch nicht den Ausweis ersetzen!

Die neue Karte wird aber nur an neu hinzugezogene EU-Bürger vergeben, so dass ein Tausch des großen Din-A4-Blattes gegen die Karte nicht offiziell vorgesehen ist. Bei Diebstahl oder Verlust des Dokuments wird bei Neuausstellung des Dokumentes  in der Regel die kleine Karte ausgestellt.

Wichtig: Seit einer Gesetzesänderung vom 24.4.2012  ist folgendes zu beachten: Zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung muss man jetzt auch nachweisen, dass man:

– lohnabhängig arbeitet, oder
–  als Selbständiger bei der Seguridad Social Beiträge bezahlt, oder
–  genügend Geld für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer hat und eine   private
Krankenversicherung nachweist, oder
– als Schüler / Student an einer öffentlichen Bildungseinrichtung ist, oder
– man ein Familienangehöriger eines Berechtigten ist.

pdfInformacion sobre modificacion normativa en regimen comunitario
en vigor desde el 24 de abril de 2012
Info-Blatt der „comisaría general de extranjería y fronteras de la policía nacional“
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N.I.E

Ohne NIE läuft nichts. Auf diese Formel reduziert sich der bürokratische Teil des Lebens, wenn man in Spanien seinen Hauptwohnsitz nimmt oder einfach nur in Spanien Geschäfte machen will  >> weiterlesen

 Hier  können Sie das N.I.E. – Formular herunterladen

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