PKW-Zulassungen in Spanien
Neue Bestimmung für PKW Zulassungen aus dem Ausland
Am 24. Juni 2010 wurde ein neuer Gesetzestext veröffentlicht, dass die Zulassung bestimmter Fahrzeuge in Spanien unattraktiv macht. (BOE Núm. 153) Generell sollte man von der Einfuhr eines Fahrzeuges, dass älter ist als 1995, aus dem Ausland absehen, da die gesetzlichen Voraussetzungen bei solchen Fahrzeugen meistens nicht erfüllt sind.
Für alle bereits in Spanien zugelassenen Fahzeuge ist diese Regelung nicht zutreffend!
Fahzeuge, die keine Gesamteuropäische Homologationsnummer besitzen, können in Spanien lediglich nur noch in Madrid abgenommen bzw. zugelassen werden. Auch da werden die Fahzeuge mit höhen Emissionswerten nicht ohne Probleme durchkommen.
Wir empfehlen eine Prüfung der Fahzeugpapiere bevor Sie sich für eine Fahzeugeinfuhr eintscheiden. Eine Kopie des Fahzeugbriefs bzw. -scheins per Email würde hierfür ausreichen.