Meldepflicht von Auslandsvermögen auch für Residenten
Wahrscheinlich erinnern sich einige noch daran, dass Anfang 2013 in Spanien ein Gesetz zur Meldepflicht von Auslandsvermögen erlassen worden ist, das für alle in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen vorschreibt, Vermögenswerte im Ausland in einer gesonderten Steuererklärung (modelo 720) zu deklarieren. Die Erklärung hat zuerst einmal reinen Informationscharakter, aus ihr leitet sich kein direkte Steuerzahlungs-Pflicht ab. Natürlich sollte man für die deklarierten Vermögenswerte im Rahmen der Einkommensteuer– bzw. Vermögenssteuererklärung dann auch korrekte Angaben machen >> Artikel weiterlesen.