StartseiteAktuellesAuslandsbesitz melden – Modelo 720

MOdelo 720Seit 2013 sieht der spanische Gesetzgeber vor, dass alle steuerpflichtige Spanier und ausländische Residenten in Spanien ihr Vermögen ab 50.000 Euro im Ausland melden müssen.

In Spanien gilt im Rahmen der Einkommenssteuer (IRPF) das Welteinkommensprinzip, so erhofft sich der spanische Staat mehr Einnahmen bei Kapitalerträgen aus dem Ausland oder Mieteinnahmen.

Um sein Auslandsvermögen zu melden findet man im Internet das „Modelo 720“ und dieses kann nur auf elektronischem Wege ausgefüllt werden. Wer das selber aufgrund von fehlenden Sprach- oder Internet-Kenntnissen nicht kann, sollte eine Gestoria (Steuerberater) aufsuchen.
Für eine Meldung des Vermögens von 2014 ist die Frist bereits abgelaufen. Für das Jahr 2015 muss das Formular zwischen dem 1. Februar und 30. April 2016 abgeschickt werden. Die Erklärung hat reinen Informationscharakter, aus ihr leitet sich kein direkte Steuerzahlungs-Pflicht ab.

Das Formular Modelo 720 unterscheidet drei verschiedene Vermögensformen:
– Auslandskonten, Girokonten, Tagesgeld, Sparguthaben
– Wertpapiere, Lebensversicheungen,
– Immobilien, Grundstücke

Für jede Vermögensform muss ein eigenes Formular ausgefüllt werden. Wenn Sie z.B. in Deutschland nur ein Sparkonto mit über 50.000 Euro besitzen, aber keine Wertpapiere oder Immobilien, dann müssen Sie nur ein Formular ausfüllen. Besitzen Sie ausserdem jedoch noch eine Immobilie in Deutschland, (vielleicht sogar mit Mieteinnahmen) im Wert von z.B. 150.000 Euro müssen Sie ein zweites Formular ausfüllen.

Wenn Sie das Modelo 720 nicht, bzw. unvollständig oder falsch abgeben, drohen hohe Geldstrafen
(10.000 Euro pro Vermögensform).

Hier finden Sie das „Modelo 720“ : https://www.agenciatributaria.gob.es/AEAT.sede/tramitacion/GI34.shtml

Gegen die Meldepflicht für Auslandsvermögen sind derzeit noch verschiedene Klagen anhängig.
Siehe Artikel in der Mallorca-Zeitung

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