Steuer für nicht-residente Immobilienbesitzer in Spanien
Nicht-residente Immobilienbesitzer in Spanien sind nicht nur verpflichtet die jährliche Grundsteuer (IBI) an die Gemeinde zu zahlen, sondern müssen auch eine Steuer auf die Eigennutzung der Immobilie abführen (Impuesto sobre la Renta de no Residentes). Diese beträgt 2% des Katasterwertes (1,1 % falls der Katasterwert in den letzten 10 Jahren modifiziert wurde) und davon 19%.(Stand 2020)
Hier können sie erfahren, ob Ihr Katasterwert in den letzten 10 Jahren modifiziert wurde.
https://www1.sedecatastro.gob.es/portalcatastro/Ponencia_valores.aspx
Die Steuererklärung ist immer spätestens am 31.12. des folgenden Jahres fällig. Steuern sind in Spanien Bringschulden, d.h. Sie bekommen keine Rechnung, sondern müssen sich eigenständig um die pünktliche Bezahlung kümmern. Aus diesem Grund wird die Zahlung oft vergessen, oder manche hoffen, nicht zahlen zu müssen. Die Finanzbehörde versendet jedoch seit kurzem Briefe an Immobilienbesitzer – die Basis der Überprüfung sind die Daten der Gemeinde (Grundsteuer), Katasteramt und der NIE-Nummer.
Sollten Sie Unterstützung für die Abgabe der Steuererklärung Modelo 210 benötigen, empfehlen wir Ihnen gerne einen deutsch/englisch-sprachigen Steuerberater in Ihrer Nähe. Fragen Sie uns.