Neuerungen im spanischen Mietrecht
Seit dem 6 Juni 2013 gelten in Spanien Änderungen im Mietrecht, die der Flexibilisierung und Öffnung des Wohnungsmarktes dienen sollen. Hintergrund für die Änderung war das bisher für Vermieter wenig attraktive Mietrecht und eine damit einhergehende niedrige Vermietungsquote. Gleichzeitig steigt seit Jahren der Bedarf an Mietwohnungen, da vielen, aufgrund der in Spanien herrschenden Krise, der Kauf eines Eigenheims zur Zeit finanziell nicht möglich ist. Diesem Missverhältniss versucht der spanische Gesetzgeber durch das neue Mietrecht entgegenzuwirken.
Weitere Informationen finden Sie unter: Hildebrand & Mariano Abogados: Neuerungen Im Mietrecht