Vermietungen von Nichtresidenten – neue Verordnung
Ab 1. Februar 2024 müssen nicht ansässige private Vermieter nur mehr einmal im Jahr ihre Steuererklärung für Ihre Mieteinnahmen (Modelo 210) abgeben und nicht mehr jedes Quartal wie bisher .
Gewerbliche Vermieter müssen nach wie vor ihre Steuererklärung vierteljährlich abgeben.
Am 31. Januar 2024 , wurde in der BOE die Verordnung HAC/56/2024 vom 25. Januar veröffentlicht.
Mit dieser Regelung werden wichtige neue Entwicklungen für die Selbstveranlagung und Zahlung der Steuer auf die Vermietung von Immobilien in Spanien durch Nichtresidenten eingeführt, darunter die Möglichkeit, eine einzige jährliche Erklärung pro Immobilie abzugeben.
Das Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgt am 1. Februar 2024, und betrifft alle Abrechnungen, die ab dem 1. April 2024 eingereicht werden müssen.
Die Frist für die Erklärung dieser Selbstauskünfte liegt in den ersten 20 Tagen des Monats Januar eines jeden Geschäftsjahres.