STEUERBERATUNG

Andalusien Costa de la Luz , Steuerberatung in deutscher Sprache


Unabhängig davon, ob Sie nur Eigentümer eines Ferienhauses sind oder ob Sie sich entscheiden Ihren Lebensmittelpunkt ganz nach Spanien zu verlegen,  werden Sie sicher einige Fragen über Ihre steuerlichen Rechte und Pflichten haben

 

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, besitzen, verkaufen oder zur Miete wohnen: als Residenter sind Sie mit Ihrem weltweiten Einkommen und Vermögen in Spanien steuerpflichtig und auch als Nicht-Residenter haben Sie steuerliche Verpflichtungen.

UNSER SERVICE

1) Nicht-Residenten

  • Abwicklung der jährlichen Zahlung der Nicht-Residentensteuer Ihrer Ferienimmobilie in Spanien (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Buchhalterische Erfassung und Erklärung der Mieteinnahmen Ihrer Ferienimmobilie (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Erbschaftsabwicklung
  • Benachrichtigungsadresse und steuerliche Vertretung vor dem Finanzamt

2)  Residenten

  • Einkommenssteuer (IRPF)
  • Vermögenssteuer
  • Formular 720
  • Erbschaftsabwicklung
  • Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen
  • Vertretung vor der Steuerbehörde bei einer Steuerprüfung
 3) Einzelunternehmer
 
  • Einzelunternehmer
    • Beratung zur Unternehmensstruktur (Einzelunternehmer oder andere Gesellschaftsform)
    • Anmeldung beim Finanzamt
    • Anmeldung bei der Sozialversicherung
    • Buchhaltung
    • Steuererklärungen (Jahr, Quartal)
  • Personal
    • Registrierung bei der Sozialversicherung
    • Registrierung von Arbeitsverträgen beim Arbeitsamt
    • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Vertretung beim Finanzamt im Falle einer Steuerprüfung
  • Kontinuierliche Beratung bezüglich Fragen zu Steuern und Personal

 

morning business

 

Gerne stehen wir Ihnen für eine erste Beratung
nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.

Corinna Bürky, Steuerberaterin nach spanischem Gesetz, CEU Madrid